Kostenlose Pflegehilfsmittel zum Verbrauch beantragen

Eine zusätzliche finanzielle Entlastung für Sie in schwierigen Zeiten

Zum alltäglichen Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel nehmen einen Sonderstatus unter den Hilfsmitteln für Pflegebedürftige ein. Versicherte oder ihre pflegenden Angehörigen brauchen dafür keine ärztliche Verordnung, um die Kosten erstattet zu bekommen. Sie können den Antrag auf Kostenübernahme einfach direkt bei der Pflegekasse stellen.

Dabei gelten drei Voraussetzungen:

  • Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad.
  • Der Pflegebedürftige lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für Betreutes Wohnen.
  • Der Pflegebedürftige wird von Angehörigen, Freunden oder Bekannten gepflegt.

Zu den von der Pflegekasse als monatliche Unterstützung gewährten
40 Euro für Pflegehilfsmittel zählen unter anderem Einmalhandschuhe, Mundschutz, Schutzschürzen, Händedesinfektionsmittel, Flächendesinfektionsmittel, Einmallätzchen, saugende Bettschutzeinlagen, Fingerlinge u.v.m.

Sprechen Sie uns einfach an.
Wir vom Team der Marienapotheke Waldsassen beraten Sie gerne und helfen Ihnen auch bei der Beantragung der Kostenübernahme Ihrer Pflegehilfsmittel